Ob bei der Grundsteuerreform oder anderen, alltäglichen Anliegen: Immer wieder dieselben Daten angeben zu müssen, obwohl sie bei öffentlichen Stellen längst vorliegen, frisst Zeit und sorgt bei allen Bürgerinnen und Bürgern regelmäßig für Unverständnis. Dabei hat es die Politik in der Hand, im Datenhandling der öffentlichen Verwaltung Bürokratierückbau praktisch und lebensnah umzusetzen.

 

Dazu erklärt Prof. Dr. Götz Wiese, Obmann für Wirtschaft und Innovation der CDU-Fraktion: „Der NOOTS-Staatsvertrag, über den die Hamburgische Bürgerschaft heute abstimmt, genügt allein nicht. Wir brauchen eine Umsetzungsstrategie auf Landesebene – konkret: ein Hamburgisches Datennutzgesetz. Nicht um ein weiteres Gesetz zu kreieren, sondern um den Nutzen ohnehin vorhandener Datenerhebung spürbar und zugleich rechtssicher zu erhöhen. Das Once-only-Prinzip muss dabei im Zentrum stehen: Einmal angegeben, müssen Daten zwischen den verschiedenen Akteuren in der Verwaltung verfügbar gemacht werden.

Mit unserem Antrag ergreifen wir als CDU-Fraktion die Initiative und fordern den Senat auf, jetzt gezielte Verbesserungen in die Wege zu leiten. Datenschutz und Datennutzung dürfen nicht länger als Gegensätze gedacht, sondern müssen als zwei Seiten einer modernen Datenpolitik verstanden werden. Indem es eine effiziente und rechtssichere interbehördliche Datennutzung ermöglicht, kann Hamburg eine Vorreiterrolle einnehmen, seine Bürgerinnen und Bürger und auch die eigene Verwaltung entlasten.“