Der Landesvorstand ist verantwortlich für die Durchführung der politischen Richtlinien und die Wahrnehmung der politischen Interessen der CDU gegenüber jedermann. Er hat hierzu die Aufsicht über die politische und organisatorische Arbeit der Kreis- und Ortsverbände sowie über die angeschlossenen Vereinigungen. Zu den Aufgaben des Landesvorstandes gehört es unter anderem, Vertreter für Spitzengremien der CDU vorzuschlagen und die politischen Schwerpunkte der Partei festzulegen.
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