Zum weiteren Beschluss des Hamburger Sozialgerichts erklärt Anna v. Treuenfels-Frowein, CDU-Abgeordnete in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Das Urteil des Hamburger Sozialgerichts, nach dem die generelle 50-Euro-Obergrenze bei der Bargeldauszahlung der Bezahlkarte für Asylbewerber nun doch rechtmäßig sei, ist erfreulich und in…
