Aktualisierung: v. Treuenfels-Frowein: Sozialgerichtsurteil bestätigt 50-Euro-Obergrenze bei der Bargeldauszahlung

Zum weiteren Beschluss des Hamburger Sozialgerichts erklärt Anna v. Treuenfels-Frowein, CDU-Abgeordnete in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Das Urteil des Hamburger Sozialgerichts, nach dem die generelle 50-Euro-Obergrenze bei der Bargeldauszahlung der Bezahlkarte für Asylbewerber nun doch rechtmäßig sei, ist erfreulich und in der Sache richtig. Der nun anhaltende Streit zwischen SPD und Grünen dazu zeigt die tiefe Spaltung der rot-grünen Koalition in der Beantwortung entscheidender Fragen und Herausforderungen unserer Zeit. Einen Senat, der in grundsätzlichen Entscheidungen für unsere Stadt derart uneins auftritt, kann sich Hamburg nicht leisten. Ordentliches und vernünftiges Regieren sieht anders aus.“

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