Die CDU-Fraktion bringt in die morgige Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft einen Antrag zum Grünflächenerhalt in Hamburg ein.

Ziel soll es sein, den ‚Vertrag für Hamburgs Stadtgrün‘ maßgeblich auszuweiten und neue Wohnungsbaupotentiale auf bereits versiegelten Flächen zu schaffen.

Dazu erklärt Dennis Thering, Vorsitzender der CDU-Fraktion: „Hamburgs Charakter als grüne Stadt am Wasser muss auch für kommende Generationen erhalten bleiben. Um diese Lebensqualität und den besonderen Charme unserer Stadt zu erhalten, benötigt es einen balancierten Ansatz, der ökologisch wünschenswerte, mit sozioökonomisch notwendigen Maßnahmen vereinbart. Der bestehende Konflikt zwischen der Schaffung neuen Wohnraums und gleichzeitigem Erhalt der Grünflächen Hamburgs zwingt verantwortungsvolle Politik zu kreativen Lösungsansätzen. Leider ist die Vernichtung von Grünflächen, ohne gleichzeitige Schaffung von Ausgleichsflächen, Praxis rot-grüner Senatspolitik. Der ‚Vertrag für Hamburgs Stadtgrün‘ soll hierzu Abhilfe schaffen und muss entsprechend erweitert werden.

Kernforderungen hierzu sind zum einen den ‚Vertrag für Hamburgs Stadtgrün‘ dahingehend anzupassen, dass jedwede Bebauung innerhalb des geltenden Planrechts kompensatorische Maßnahmen inkludiert und zum anderen den Wohnungsbau durch kreative Lösungen im Bestand und innovative Maßnahmen zur Flächengewinnung voranzutreiben, ohne weiterhin großflächig Grünflächen zu versiegeln. Bereits in der Vergangenheit hat sich die CDU-Fraktion mit unterschiedlichen Ideen der Nachverdichtung, Stichwort Magistralen, oder der Nutzung von überbauten Parkplätzen in die Debatte eingebracht. Leider fehlt es SPD und Grünen an kreativen Lösungsansätzen. Ergebnisse der rot-grünen Grünflächenvernichtung und Versiegelung konnten bereits bei vergangenen Überschwemmungen nach Starkregenereignissen sichtbar werden. Unsere begrünten Stadtteile dürfen als äußere Bereiche der Stadt mittel- und langfristig nicht mit den gleichen Problemen wie die Innenstadt konfrontiert und stetig weiter versiegelt werden. Der ‚Vertrag für Hamburgs Stadtgrün‘ muss darum umgehend für das gesamte Stadtgebiet gelten.“