Der Arbeitsschutz muss auch für Hamburgs Schulbeschäftigte gewährleistet sein. Hier besteht jedoch Handlungsbedarf, wie aus einer Anfrage der CDU-Fraktion hervorgeht.
Dazu Birgit Stöver, bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion: „An Betriebe der freien Wirtschaft werden hohe Anforderungen beim Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten gestellt, was richtig und wichtig ist. Doch für die Schulbehörde und Schulen scheinen sie indes nicht in demselben Umfang zu gelten. So ist die Schulbehörde bei der letzten Arbeitsschutz-Systemkontrolle für die eigene Arbeitsschutzorganisation lediglich als teilweise geeignet eingestuft worden. Beim Lesen der Senatsantworten drängt sich der leise Verdacht auf, dass das Amt für Arbeitsschutz bei der Feststellung der Arbeitsschutzdefizite lediglich in der Lage war, die BSB leise auf Missstände hinzuweisen. Doch bei der Durchsetzung der Beseitigung der Defizite innerhalb einer von ihm verbindlich vorgegebenen Frist muss Fehlanzeige vermeldet werden! Ein solches Verhalten bei Missständen in der Privatwirtschaft wäre vom Amt für Arbeitsschutz sicherlich nicht geduldet worden.
Schulen und das Amt für Arbeitsschutz müssten an einem Strang ziehen. Auch müssen die Schulen Zeit erhalten, im Sinne der Mitarbeitersicherheit die Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen, im Gegenzug muss das Amt für Arbeitsschutz diese dann auch im Sinne der Mitarbeitergesundheit mit Sanktionen einfordern dürfen. Der Arbeitsschutz für das Schulpersonal muss genauso wie für Beschäftigte der Privatwirtschaft gewährleistet werden. Wir fordern den rot-grünen Senat daher auf, das System des öffentlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf den Prüfstand zu stellen und Schulbeschäftigte gleichermaßen zu schützen.“