Die CDU-Fraktion fordert, dass Hamburg keine strengeren Regelungen im Gebäude-, Wärme- und Energierecht als der Bund einführt und sich gegen eine Länderöffnungsklausel im Gebäudemodernisierungsgesetz einsetzt.

 

Dazu erklärt Markus Kranig, energiepolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Die CDU-Fraktion lehnt eine Länderöffnungsklausel im geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) entschieden ab. Hamburg darf keine weiteren energiepolitischen Sonderwege einschlagen und keine strengeren Vorgaben als der Bund einführen. Die Wärmewende braucht verlässliche, wirtschaftlich tragfähige und technologieoffene Rahmenbedingungen statt zusätzlicher Bürokratie und Belastungen für Bürgerinnen und Bürger. Der aktuelle Gesetzentwurf des Bundes setzt mit mehr Flexibilität und dem Verzicht auf starre Heizungs-Vorgaben auf Planungssicherheit und Investitionsfreundlichkeit.

Zusätzliche Hamburger Sonderregelungen würden dagegen höhere Kosten, geringere Wahlfreiheit und mehr Unsicherheit für Eigentümer, Mieter und Unternehmen bedeuten. Besonders Familien, Rentner sowie kleine Unternehmen und Haushalte mit begrenzten finanziellen Spielräumen wären betroffen. Klimaschutz muss bundesweit fair und nachvollziehbar ausgestaltet sein und darf Hamburgerinnen und Hamburger nicht stärker belasten als Menschen in anderen Bundesländern. Die CDU-Fraktion fordert daher den rot-grünen Senat in ihrem Antrag auf, sich auf Bundesebene gegen eine Länderöffnungsklausel einzusetzen und in Hamburg keine zusätzlichen landesrechtlichen Verschärfungen im Gebäude-, Wärme- oder Energierecht einzuführen. Nur mit bundesweit einheitlichen Regeln, Technologieoffenheit und Planungssicherheit kann die Energiewende erfolgreich und gesellschaftlich akzeptiert umgesetzt werden.“

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