SPD und Grüne haben im Verfassungsausschuss deutlich gemacht, dass sie gegen eine sinnvolle und machbare Zusammenlegung der Bundestags- und Bürgerschaftswahl am 23. Februar sind.

Dazu Dennis Gladiator, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion: „Der gestrige Verfassungsausschuss zur Frage einer Zusammenlegung der Bundestags- und Bürgerschaftswahltermine war ein unwürdiges Spiel der SPD. Die vorher verkündete Offenheit für die Klärung einer Zusammenlegung war zu keinem Zeitpunkt vorhanden. Der Landeswahlleiter hat in den Tagen vor dem Verfassungsausschuss noch auf die vor allem organisatorischen Probleme eines um eine Woche getrennten Wahltermins hingewiesen. Jetzt im Verfassungsausschuss wurden auf Wunsch des Senats rechtliche Bedenken nach vorne gestellt. Es ging nicht um eine ergebnisoffene Prüfung, sondern um das Betonen theoretisch möglicher Risiken, die allerdings überwindbar wären, wenn man es denn möchte.

So wird es bei dem bleiben, was Bürgermeister Tschentscher bereits vorher aus politischen Gründen als Marschrichtung ausgegeben hat: zwei getrennte Wahltermine. Die Hamburgerinnen und Hamburger müssen jetzt also innerhalb einer Woche zweimal zur Wahlurne schreiten. Damit droht zumindest für die Bürgerschaftswahl eine geringere Wahlbeteiligung. Außerdem verursachen zwei getrennte Wahlen deutlich höhere Kosten. Es ist bedauerlich, dass die SPD aus parteitaktischen Gründen eine einvernehmliche Lösung für eine Zusammenlegung des Wahltermins ausgeschlossen hat!

Als CDU sind wir weiterhin offen für eine Zusammenlegung beider Wahltermine, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen, unsere Demokratie zu stärken, die Organisation und Durchführung der Wahlen zu vereinfachen und zu verhindern, dass die Hamburgerinnen und Hamburger zweimal innerhalb einer Woche wählen müssen.“