Die Ampelkoalition will das europäische Klagerecht für Verbände offenbar nicht einschränken, um die Planung und den Bau von Infrastrukturprojekten zu beschleunigen. Dies musste das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auf eine parlamentarische Anfrage des Bundestagsabgeordneten und Landesvorsitzenden der Hamburger CDU, Christoph Ploß, nun einräumen. Eine Beschränkung „europarechtlicher Klagemöglichkeiten“ sei bisher „nicht Gegenstand der Bund-Länder-Beratungen“. Davon sind auch dringend benötigte Infrastrukturvorhaben in Hamburg betroffen, etwa die Köhlbrandquerung.
Christoph Ploß, Bundestagsabgeordneter und Landesvorsitzender der Hamburger CDU:
„Es ist eine schwere Enttäuschung, dass die Ampelkoalition über die dringend notwendige Einschränkung des Verbandsklagerechts noch nicht einmal beraten hat. Hamburg ist als Logistik- und Wirtschaftsstandort besonders auf eine gute Infrastruktur angewiesen. Wir werden als Handels- und Wirtschaftsstadt weder wettbewerbsfähig bleiben noch die Klimaziele erreichen, wenn einzelne Umweltverbände wichtige Projekte zum Infrastrukturausbau mit immer neuen Klagen über Jahre verzögern können, wie wir es zuletzt etwa bei der Elbvertiefung erleben mussten. Hamburg braucht dringend benötigte Infrastrukturprojekte wie die Köhlbrandquerung und die Hafenquerspange A-26-Ost. Um diese schneller planen und bauen zu können, muss das Verbandsklagerecht eingeschränkt werden, etwa indem nach einer bestimmten Frist keine neuen Klagen zu einem Projekt mehr möglich sind. Die Ampelkoalition darf die Interessen von den Grünen nahestehenden Lobbyverbänden nicht über den dringend benötigten Infrastrukturausbau stellen!“
Link zum Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 17.05.2022 zum Thema „Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter beschleunigen“: