Auf ihrer diesjährigen Tagung kamen die Kinderschutzpolitikerinnen und -politiker der CDU- und CSU-Fraktionen in den deutschen Landtagen und Bürgerschaften sowie dem Berliner Abgeordnetenhaus vom 3. bis 4. November 2024 in Hamburg zusammen, um über die aktuellen Herausforderungen im Kinderschutz zu beraten. Die Kinderschutzpolitikerinnen und -politiker der CDU- und CSU-Fraktionen haben im Anschluss an ihre Tagung eine Resolution beschlossen.

 

Silke Seif, familienpolitische Sprecherin der gastgebenden Hamburger CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Mit der heute beschlossenen Resolution setzen wir ein Zeichen für den Kinderschutz. Kinderschutzambulanzen sind ein wichtiger Baustein im Hilfesystem für die Versorgung von Kindern, die Opfer von Vernachlässigung, Misshandlung oder sexualisierter Gewalt. Sie müssen entsprechend gestärkt werden. Bislang ist nicht gesichert, ob die Ärztinnen und Ärzte für ihre Arbeit und den hohen Aufwand in den Kinderschutzambulanzen auch angemessen entlohnt werden. Um der Schwere der zugrundeliegenden Taten, wie einem Missbrauch oder Gewalt gegen Kinder Rechnung zu tragen und den hohen Aufwand bei der Behandlung dieser Fälle in den Kinderschutzambulanzen entsprechend zu vergüten, fordern wir daher bundesweit einheitliche Zusatzentgelte sowie eine Erhöhung der Regelfinanzierung bei Behandlungen in Kinderschutzambulanzen, indem Abrechnungsmodalitäten im ambulanten und stationären Bereich an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Kinderschutz darf nicht an Finanzierungsfragen scheitern.“

 

Christina Schulze Föcking, Sprecherin der Kinderschutzpolitikerinnen und -politiker von CDU und CSU in den deutschen Landtagen und Bürgerschaften sowie dem Abgeordnetenhaus von Berlin: „Es ist ein großer Erfolg unserer Strafverfolgungsbehörden, dass das Dunkelfeld in den vergangenen Jahren immer weiter aufgehellt werden konnte. Gleichzeitig zeigen die Zahlen aber auch, dass wir uns nach wie vor großen Herausforderungen gegenübersehen und nicht nachlassen dürfen. Ein besonderer Fokus der Kriminalitätsbekämpfung liegt auf Abbildungen (z.B. Bilder oder Videos) von sexuell missbrauchten Kindern/Jugendlichen, die tausendfach im Internet geteilt werden. Oftmals stellen die IP-Adressen und Port bei der Verfolgung des sexuellen Kindesmissbrauchs den wichtigsten Ermittlungsansatz dar. Unsere Strafverfolgungsbehörden sind daher dringend auf die Speicherung von Identifizierungsdaten angewiesen, um schwerste Straftaten wie die Verfolgung von sexuellem Missbrauch wirksam und effektiv aufklären zu können. Die anhaltende Weigerung einer rechtssicheren Umsetzung durch die Ampel-Regierung ist ein schwerer Rückschlag für den Schutz unserer Kinder vor sexuellem Missbrauch. Das ist ein Schlag ins Gesicht der minderjährigen Opfer und all derer, denen Kinderschutz am Herzen liegt. Wir fordern, die Möglichkeiten, die der EuGH in seinem Urteil zur Speicherung von Identifizierungsdaten gesetzt hat, vollständig zu nutzen und durch eine rechtssichere Speicherung der Identifizierungsdaten, um den Schutz von Kindern im Internet zu verbessern. Hierfür werden wir uns einsetzen. Damit wir endlich einen wirksameren Schutz unserer Kinder im digitalen Raum erreichen.“

 

 

Neben einem Besuch des Childhood-Haus Hamburg am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf standen auch ein Fachgespräch mit Frau Dr. Katharina Ketteler, Leiterin der Kinderschutzambulanz im St.-Clemens-Hospital in Geldern, zur Finanzierung von Kinderschutzambulanzen sowie ein Austausch mit dem Direktor des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen, Herrn Ingo Wünsch, zu den aktuellen Herausforderungen bei der Verfolgung von Tatverdächtigen im Bereich sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum auf dem Programm.