Wahllos abgestellte und herumliegende Elektro-Roller sind leider Alltag in den Straßen Hamburgs. Ob am Hauptbahnhof oder entlang der Alster – überall finden sich E-Roller, die Gehwege und Brücken blockieren und für die Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Sehbehinderte eine Gefahrenquelle bilden. Seit über zwei Jahren schaut der rot-grüne Senat tatenlos zu. Bis heute fehlt es schlichtweg an einem tragfähigen Konzept, das die Frage beantwortet, wie die E-Roller in den städtischen Raum integriert werden können. Fakt ist, die Zahl der Parkflächen ist unzureichend. Diesen Zustand gilt es, zu beheben und sinnvolle Alternativen anzubieten. Denn das Problem wird größer: Es gibt aktuell rund 7.000 E-Roller in Hamburg. Das sind 75 Prozent mehr als noch 2019. Hinzukommt, dass die Sharing-Anbieter nicht dazu verpflichtet sind, eine Lizenz für die Nutzung des öffentlichen Raums zu beantragen. Jeder Gastronom oder Einzelhändler muss eine Sondererlaubnis erwerben und eine Gebühr bezahlen. Die Pilotprojekte, um im Schanzenviertel und in Mitte ausgewiesene Parkflächen einzurichten, schaffen keine Abhilfe und weitere Abstellflächen lassen auf sich warten. Der rot-grüne Senat sieht noch nicht die Notwendigkeit, hamburgweit gesonderte Parkzonen für Elektroroller einzurichten, um die Gefahren einzudämmen und zur Ordnung des öffentlichen Raums beizutragen.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph Ploß und der CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Richard Seelmaecker fordern die Entwicklung eines Gesamtkonzepts und stellen hierzu sechs Kernforderungen auf:

  1. Die Stadt Hamburg soll neue Abstellflächen von E-Rollern schaffen und feste Abstellzonen für E-Roller einrichten.
  2. Das ordnungswidrige/behindernde Abstellen auf Gehwegen muss schärfer sanktioniert und mit mehr Ordnungskräften kontrolliert werden. Für wiederholte Vergehen soll den Kunden die Lizenz für ein Jahr entzogen werden; zugleich sollen alle Hamburger Sharing-Anbieter die Regelung einführen, dass jeder Kunde nach der Rückgabe des E-Rollers ein Foto zu machen hat, wie und wo das Fahrzeug abgestellt wurde.
  3. Das unerlaubte Abstellen von E-Rollern muss technisch unterbunden werden und lokal begrenzt sein, indem Parkverbotszonen ähnlich wie beim Carsharing ausgeweitet werden.
  4. Das Bußgeld für das Fahren auf dem Gehweg muss auf 55 Euro erhöht werden. Gleiches gilt für das unerlaubte Mitnehmen einer zweiten Person. Wir fordern harte Strafen gegen das Reinwerfen von E-Rollern in Gewässer.
  5. Es sollen Jahreslizenzen für Sharing-Anbieter vergeben und die Zahl der Roller-Höchstgrenze im Ring 2 festgeschrieben werden.
  6. Temporäre Abstellverbotszonen sollen ausgerufen werden, um Unfälle unter Alkoholeinfluss zu verhindern.

Dazu Christoph Ploß, Hamburger Bundestagsabgeordneter und Landesvorsitzender der Hamburger CDU: “In meinem Wahlkreis Hamburg-Nord/Alstertal haben sich sehr viele Bürger an mich gewandt. Sie beklagen zu Recht, dass Elektro-Roller häufig mitten auf Gehwegen abgestellt werden. Insbesondere Menschen mit Behinderungen oder Senioren werden in ihrer Mobilität eingeschränkt. Zusammen mit meinem Kollegen Richard Seelmaecker habe ich daher eine Initiative gestartet, dass Elektro-Roller in Zukunft nicht mehr einfach mitten auf Gehwegen abgestellt werden können. Damit Fußgänger geschützt werden, brauchen wir mehr Kontrollen und höhere Bußgelder. Als CDU wollen wir Ordnung und Sicherheit durchsetzen.”

Richard Seelmaecker, verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft: “Regelmäßig erreichen mich Beschwerden über achtlos abgestellte E-Scooter im Stadtgebiet. Um die Gefahren durch falsch abgestellte Elektrokleinstfahrzeuge zu minimieren, muss der rot-grüne Senat endlich die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Abstellen der E-Scooter schaffen. Hierzu gehört das Einrichten von festen Abstellzonen, die von den Anbietern angemeldet werden müssen. Das ordnungs-widrige Abstellen auf Gehwegen muss sanktioniert und mit mehr Ordnungskräften verfolgt werden. Darüber hinaus sollte das Bußgeld für rechtswidriges Fahren auf dem Gehweg erhöht werden.”