Das Verwaltungsgericht Hamburg bescheinigt dem Senat an diesem Wochenende erneut eine Zunahme an handwerklichen Fehlern bei den Anti-Corona-Maßnahmen. So wurde die generelle Maskenpflicht auf Kinderspielplätzen für einen klagenden Vater gekippt; auch ein Fitnessstudio in Steilshoop bekam vor Gericht recht. Bereits am Freitag hatte ein Bürger erfolgreich gegen die Maskenpflicht an der Elbe, Außenalster und im Jenischpark geklagt. Die Gerichte haben in den Urteilen den Senat ermahnt, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu wahren.
 
Hierzu erklärt Dr. Christoph Ploß MdB, Hamburger CDU-Vorsitzender:
„Wir befinden uns in einer kritischen Lage, in der das Verständnis für Schutzmaßnahmen in der Bevölkerung sinkt, aber die Corona-Fallzahlen steigen. Die Beschlüsse der Gerichte zeigen: Der rot-grüne Senat macht in dieser Situation handwerklich zu viele Fehler. Anstatt für genügend Testkapazitäten zu sorgen und die Terminvergaben in den Impfzentren endlich zu verbessern, sorgen SPD und Grüne so für zusätzlichen Frust in der Bevölkerung.
 
Nach den Gerichtsurteilen sollte der rot-grüne Senat unsinnige Maßnahmen wie die generelle Maskenpflicht für Jogger umgehend abschaffen und die Regeln verhältnismäßig gestalten. Sonst schwindet die Akzeptanz für die wirklich notwendigen und vernünftigen Corona-Regeln. Hinzu kommt: Es droht eine Dauer-Klagewelle, welche die Hamburger Gerichte enorm belasten wird. Auch das sollte SPD und Grünen zu denken geben.“