Der Deutsche Bundestag hat gestern mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen das sogenannte Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beschlossen. Die CDU-Fraktion fordert den rot-grünen Senat jetzt zum Handeln auf. Am 22. November 2024 soll er im Bundesrat dem Gesetz in dieser Form nicht zustimmen. Die von der Bundesregierung angestoßene Reform könnte zu einer gefährlichen Verschlechterung der medizinischen Versorgung vor Ort führen.
Dazu Stephan Gamm, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Der Hamburger Senat muss ein klares Signal setzen und sich gegen diese Reform stellen. Hamburg sollte das geplante Vermittlungsverfahren unterstützen, das von Nordrhein-Westfalen im Bundesrat angestrebt wird. Gemeinsam können wir so die Chancen für eine Überarbeitung des Gesetzes erhöhen, um die Versorgungssicherheit in unseren Krankenhäusern zu gewährleisten. Anstatt die Qualität und Erreichbarkeit der Krankenhäuser zu verbessern, droht eine finanzielle Unsicherheit, die ab 2027 spürbar wird. Es ist bisher nicht geklärt, wie eine Brückenfinanzierung in der Übergangsphase aussehen könnte. Wir sind uns alle einig, dass wir eine Reform der Krankenhausfinanzierung benötigen. Ein Weiter-so kann es nicht geben. Allerdings ist diese Krankenhausreform der Ampel nichts anderes als ein gefährlicher Blindflug. Kein einziger Abgeordneter, der heute für dieses Gesetz gestimmt hat, kann konkret sagen, wie sich die Reform auf die Krankenhäuser in seinem Wahlkreis auswirken wird. Die Reform wurde phasenweise komplett an den 16 Bundesländern und den Kommunen vorbei konzipiert, obwohl die Länder laut Grundgesetz für die Krankenhausplanung zuständig sind. Auch die gut 1.800 Kliniken, die direkt betroffen sind, wurden beharrlich ignoriert. Statt einer flexiblen und regional angepassten Lösung schafft die Ampel starre Vorgaben, die den Besonderheiten vor Ort nicht gerecht werden. Eine flexible und sachgerechte Anpassung, die die Planungshoheit der Länder respektiert, ist zwingend notwendig.“