Zu den Folgen des Hamburger Sozialgerichtsurteils in Sachen Bezahlkarte sagt Anna v. Treuenfels-Frowein, CDU-Abgeordnete in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Das Urteil des Hamburger Sozialgerichts, nach dem die generelle 50-Euro-Obergrenze bei der Bargeldauszahlung der Bezahlkarte für Asylbewerber unrechtmäßig sei, kann kritische Folgen haben. Wenn die zuständigen Behörden künftig im Einzelfall ermitteln müssten, wer welche Obergrenzenansprüche bei der Bargeldnutzung der Bezahlkarte hat, wäre das ein extrem hoher Bürokratieaufwand und eine völlige Überforderung der ohnehin überlasteten Ämter.
Auch die Ausschaltung des Pull-Faktors für potentielle Asylbewerber, die durch eine Bezahlkarte mit einheitlicherer und niedriger Bargeldauszahlung eindeutig erfolgt, wäre gefährdet. Damit wäre genau das Gegenteil dessen erreicht, was mit der Bezahlkarte intendiert war. Deshalb sollte Hamburg dringend prüfen, inwieweit eine Korrektur dieses Urteils in der nächst höheren Instanz erreichbar ist. Und die Grünen in Hamburg und Berlin sollten nun an einer tragfähigen einheitlichen Rechtsgrundlage für die Bezahlkarte mitwirken, statt sich nur über das Urteil zu ‘freuen’.”