Das Hamburgische Verfassungsgericht hat heute das Volksbegehren über verbindliche Bürgerbegehren und Bürgerentscheide für unzulässig erklärt.

Dazu André Trepoll, Sprecher für Verfassung und Bezirke der CDU-Fraktion: „Als CDU-Fraktion begrüßen wir das Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts, das heute dem Ansinnen von ‚Mehr Demokratie‘ für ein Volksbegehren für verbindliche Bürgerbegehren und Bürgerentscheide eine klare Absage erteilt hat. Der Schwanz darf nicht mit dem Hund wedeln! Hamburgs erfolgreiche Entwicklung hängt maßgeblich mit dem Prinzip der sogenannten Einheitsgemeinde zusammen und daher haben wir das kompromisslose Vorhaben von ‚Mehr Demokratie‘ auch von Beginn an abgelehnt. Eine Stärkung der Bezirke ist notwendig, aber dafür müssen nicht zentrale Strukturgrundsätze außer Kraft gesetzt werden. Jetzt herrscht in der Frage Klarheit und wir können uns wieder mit den tatsächlichen Möglichkeiten zur Besserstellung der Bezirke beschäftigen. Als CDU-Fraktion werden wir dazu eine entsprechende Initiative starten.“