Das Hamburgische Verfassungsgericht hat heute das Volksbegehren über verbindliche Bürgerbegehren und Bürgerentscheide für unzulässig erklärt. Dazu André Trepoll, Sprecher für Verfassung und Bezirke der CDU-Fraktion: „Als CDU-Fraktion begrüßen wir das Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts, das heute dem Ansinnen von ‚Mehr…
