Der rot-grüne Senat will mit einer entsprechenden Gesetzesänderung einen interkollegialen Austausch zwischen Ärztinnen und Ärzten ermöglichen, damit diese sich im Verdachtsfall einer Verletzung des Kindeswohls untereinander fallbezogen austauschen können, ohne ihre ärztliche Schweigepflicht zu verletzen.

Dazu erklärt Silke Seif, familienpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion: „Die geplante Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht bei dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ist ein wichtiger Schritt für den Hamburger Kinderschutz. Sie kommt jedoch aus Sicht der CDU-Fraktion verspätet. Wie oft haben wir bedauerlicherweise, nicht nur in den Beratungen der Enquete-Kommission erlebt, welche Auswirkungen die großen Hürden bei der ärztlichen Schweigepflicht bei dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung für den Schutz der Kinder haben kann? Gut vier Jahre nach Abschluss der Beratungen der Enquete-Kommission kommt nun endlich diese Lockerung. Der Kinderschutz in Hamburg krankt nicht unter einem Erkenntnismangel, sondern unter einem Handlungsdefizit der politisch Verantwortlichen. Wir werden uns als CDU-Fraktion auch künftig für den Kinderschutz in Hamburg einsetzen und auch weiterhin auf die konsequente Umsetzung von Kinderschutzmaßnahmen drängen.“

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