Der Senat erlässt immer mehr Vorkaufsrechtsverordnungsgebiete nach § 25 Baugesetzbuch (BauGB) „Besonderes Vorkaufsrecht“ in Hamburg. Der Erlass einer solchen Verordnung steht im Ermessen des rot-grünen Senats. Für die Grundeigentümer bedeutet dies, dass der Staat bei Grundstücksverkäufen eingreifen kann, was unter anderem in Tonndorf zu massiven Eingriffen gegenüber Grundstückseigentümern führt. In der gestrigen Sitzung der Bürgerschaft lehnten SPD und Grüne den Antrag der CDU, die Vorkaufsrechtsverordnung mit sofortiger Wirkung aufzuheben, ab!

 

Dazu erklärt Ralf Niedmers, Wandsbeker Wahlkreisabgeordneter der CDU-Fraktion: „Beim Eingriff des rot-grünen Senats in die persönlichen Entscheidungen gegenüber Eigentum handelt es sich um eine ungezügelte Anmaßung rot-grüner Hybris. Die Vorkaufsrechtsverordnung ermöglicht der Stadt eine an städtebaulichen Interessen orientierte Bodenpolitik zur Sicherung einer von ihr gesetzten langfristigen Planung. Der rot-grüne Senat kann durch die Ausübung des Vorkaufsrechts Einfluss auf die Nutzung von Grundstücken nehmen. Dies ermöglicht es der Stadt, ihre städtebaulichen Ziele zu verwirklichen – im Notfall auch gegen die Interessen der Eigentümer! Das ist eine unerträgliche Nichtachtung gegenüber den Eigentümern. Eine wie von SPD und Grünen favorisierte Vorkaufsrechtsverordnung birgt einige Nachteile für die Grundeigentümer. Wenn zum Beispiel Eigentümer gezwungen sind, ihr Grundstück zu verkaufen, könnten sie möglicherweise nicht den gewünschten Preis erzielen. Die CDU spricht sich klar gegen eine Belastung der freien Verwertung der Grundstücke durch die Vorkaufsrechtsverordnung in Tonndorf aus. Der staatliche Eingriff ist vollkommen überzogen und ist daher abzulehnen. Es ist unerklärlich, wie Abgeordente von SPD und Grünen unseren Antrag auf unverzügliche Aufhebung der Vorkaufsrechtsverordnung in der gestrigen Sitzung der Bürgerschaft ablehnten. Hier spiegelt sich reine Missgunst gegenüber Eigentümern und Grundstücksbesitzern wieder.“