Der Senat erlässt immer mehr Vorkaufsrechtsverordnungsgebiete nach § 25 Baugesetzbuch (BauGB) „Besonderes Vorkaufsrecht“ in Hamburg. Der Erlass einer solchen Verordnung steht im Ermessen des rot-grünen Senats. Für die Grundeigentümer bedeutet dies, dass der Staat bei Grundstücksverkäufen eingreifen kann, was unter…
