Für den kommenden Doppelhaushalt 2023/24 hat der Senat beschlossen, die Obergrenze für globale Minderkosten von 2 auf 3 Prozent der geplanten Gesamtkosten zu erhöhen. Globale Minderkosten sind als Ausnahmeregel pauschale Einsparvorgaben im Haushaltsplan, die durch die laufende Bewirtschaftung erzielt werden…
