Seelmaecker: Vorratsdatenspeicherung – weiterhin Täterschutz vor Opferschutz

Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil über die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gefällt und die deutsche Regelung gekippt, da das anlasslose Speichern von Kommunikationsdaten gegen EU-Recht verstößt. Eine Ausnahme gelte lediglich bei einer akuten Bedrohung der nationalen Sicherheit; in diesem Fall kann eine zeitlich begrenzte, begründete Datenspeicherung zulässig sein.

Dazu erklärt Richard Seelmaecker, justizpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Auch wenn ich die Entscheidung des EuGHs selbstverständlich respektiere, bedauere ich sehr, dass der Kampf gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Internet durch sie weiterhin erschwert bleibt. Es wäre äußerst wünschenswert, dass Ermittler für kurze Zeit auf gespeicherte IP-Adressen und dahinterliegende Ports zurückgreifen könnten, damit sie Missbrauchstäter im Netz identifizieren können.“

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