Am heutigen Donnerstag soll das Wahlrecht im Deutschen Bundestag geändert werden. Zur nächsten Bundestagswahl 2021 ist vorgesehen, Überhangmandate einer Partei durch Listenmandate derselben Partei in anderen Bundesländern auszugleichen. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf würden nach aktuellen Umfragen und auf Basis der vergangenen beiden Bundestagswahlen Mandate der Hamburger Landesliste mit Mandaten aus anderen Bundesländern verrechnet werden.
Dr. Christoph Ploß MdB, Landesvorsitzender der Hamburger CDU:
„Die geplante Änderung des Wahlrechts wird die Größe des nächsten Deutschen Bundestages kaum reduzieren. Dafür wird ein neues großes Problem geschaffen: In Ballungsräumen wie Hamburg oder auch dem Ruhrgebiet werden die CDU-Wähler im Vergleich zu anderen Regionen deutlich unterrepräsentiert sein. Das geht gar nicht! Wir setzen uns stattdessen für eine moderate Reduzierung der Wahlkreise ein, da dies auch die Interessen Hamburgs und der anderen Ballungsräume in Deutschland berücksichtigen würde.“
Rüdiger Kruse MdB, Vorsitzender der Hamburger CDU-Landesgruppe:
„Die Änderung des Wahlrechts soll Probleme lösen und nicht neue schaffen. Der aktuelle Gesetzentwurf würde jedoch zu einer deutlichen Ungleichbehandlung der Wählerstimmen führen: Ein CDU-Listenplatz in Hamburg würde doppelt so viele Wählerstimmen benötigen wie einer in Brandenburg. Das wäre unfair.“
Christoph de Vries MdB, Mitglied im Innenausschuss des Deutschen Bundestages:
„Jede Stimme eines Wählers muss in Deutschland gleich viel wert sein, wenn es um den Gewinn von Bundestagsmandaten geht. Als Hamburger CDU wollen wir eine weitere Aufblähung des Bundestages verhindern, lehnen aber kosmetische Eingriffe zur Bundestagswahl 2021 ab, die den Ausgleich von Überhangmandaten einseitig zu Lasten derjenigen Länder regeln, in denen Listenmandate über die Zweitstimme der Wähler errungen werden.“