Stöver: Schulfrieden umsetzen – Hamburgs Schulen brauchen moderne Bildungspläne

Am 24. März 2022 wurden die ersten Entwürfe für die neuen Bildungspläne der Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien der Öffentlichkeit präsentiert. Seither wurde von vielen Seiten Kritik geübt, zum einen an der inhaltlichen Neugestaltung der Bildungspläne, zum anderen am Beteiligungsprozess. Die Überarbeitung der Bildungspläne wurde im Rahmen der Vereinbarung zur Sicherung des Schulstrukturfriedens vereinbart. Mit den neuen Bildungsplänen sollen verbindliche Inhalte definiert werden, die die Kompetenzorientierung stützen.

Die CDU-Fraktion hebt mit einem Antrag die Debatte heute auf Bürgerschaftsebene, damit durch Korrekturen im Überarbeitungsprozess Fehler vermieden werden, und für unsere Schülerinnen und Schüler wirklich moderne Bildungspläne resultieren. Einigkeit besteht darüber, dass die Anpassung der Bildungspläne erforderlich und zeitgemäß ist. Aber es bedarf der politischen Debatte zwischen den Fraktionen, damit die überarbeiteten Bildungspläne eine möglichst breite Akzeptanz zwischen den Akteuren und Beteiligten erreichen.

Dazu Birgit Stöver, bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion: „Hamburgs Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte brauchen moderne Bildungspläne. Die Überarbeitung war längst überfällig. Damit Hamburgs Schulen moderne Bildungspläne erhalten, muss über Leistungs- und Prüfungsformate und das Maß an Verbindlichkeit durch die Konkretisierung der Kerncurricula gesprochen werden. In den höheren Jahrgangsstufen, insbesondere in der Oberstufe, sollte den Schulen ausreichend Raum für Flexibilisierung zugestanden werden, um moderne Unterrichtsformate und eine Themenvertiefung zu ermöglichen. Daher sollte der für verbindliche Inhalte vorgesehene Anteil an den verfügbaren Wochenstunden in der gymnasialen Oberstufe nur zwischen 50 Prozent und maximal 66 Prozent betragen. In der Grundschule und der Sekundarstufe I, wo die inhaltlichen Grundlagen gelegt werden, sollte der Anteil an verbindlichen Inhalten dagegen höher liegen.

Hamburg darf bei der Überarbeitung der Bildungspläne keinen Sonderweg einschlagen, nationale Bildungsstandards müssen berücksichtigt werden. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Vergabeverfahren für Studienplätze in Medizin ist hier wegweisend. Es hatte eine bessere Vergleichbarkeit eingefordert.

Wenn wir zudem von modernen Bildungsplänen sprechen, muss für uns die Frage nach der Zukunft der Klausur und neuer Prüfungsformate in den Mittelpunkt rücken. Die Überarbeitung der Bildungspläne sollte in dieser Hinsicht als Chance verstanden werden, moderne Formate müssen aus unserer Sicht zukünftig stärker zum Einsatz kommen.

Schlussendlich sind wir als CDU-Fraktion der Meinung, dass der eingeschlagene Weg der Beteiligung weiterverfolgt und insbesondere für die Akzeptanz der Maßnahme gesorgt werden muss, indem Änderungs- und Verbesserungsansätze vor allem der Fachlehrerschaft eingearbeitet werden. Es ist noch nicht zu spät den Überarbeitungsprozess der Bildungspläne erfolgreich abzuschließen. Wir alle haben ein Interesse an modernen und guten Bildungsplänen für Hamburgs Schülerinnen und Schüler.“

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