
Briefwahl in Hamburg: Einfach, flexibel und stressfrei wählen!
An den Wahltagen schon etwas vor? Kein Problem! Mit der Briefwahl haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme abzugeben, wann und wo es Ihnen am besten passt. Gerade in Hamburg, wo am 23. Februar 2025 die Bundestagswahl und am 2. März 2025 die Bürgerschaftswahl stattfinden, ist die Briefwahl eine ideale Lösung, um Stress und Zeitdruck zu vermeiden.

Beantragung für die Bundestagswahl:
Online-Antrag: Ab dem 20. Januar 2025 steht ein Online-Dienst zur Verfügung, über den Sie Ihre Briefwahlunterlagen bequem beantragen können. Den Link zum Online-Dienst finden Sie auf der offiziellen Webseite der Stadt Hamburg.
Persönliche Beantragung: Ab dem 21. Januar 2025 öffnen die bezirklichen Wahldienststellen. Dort können Sie persönlich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass die Briefwahlunterlagen anfordern. Ein Wahldienststellenfinder wird Ihnen helfen, die für Sie zuständige Stelle zu ermitteln.
Schriftliche Beantragung: Sie können Ihren Antrag auch schriftlich, beispielsweise per E-Mail, an Ihre zuständige Wahldienststelle senden. Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Familienname
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift (Hauptwohnung)
- Ggf. eine abweichende Versandanschrift, falls die Unterlagen nicht an die Wohnanschrift gesendet werden sollen.
Bitte beachten Sie, dass der Versand der Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 7. Februar 2025 erfolgen kann, da aufgrund der vorgezogenen Neuwahl die Stimmzettel nicht früher vorliegen.

Beantragung für die Bürgerschaftswahl:
Online-Antrag: Ab dem 20. Januar 2025 steht ein Online-Dienst zur Verfügung, über den Sie Ihre Briefwahlunterlagen bequem beantragen können. Den Link zum Online-Dienst finden Sie auf der offiziellen Webseite der Stadt Hamburg.
Persönliche Beantragung: Ab dem 21. Januar 2025 öffnen die bezirklichen Wahldienststellen. Dort können Sie persönlich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass die Briefwahlunterlagen anfordern. Ein Wahldienststellenfinder wird Ihnen helfen, die für Sie zuständige Stelle zu ermitteln.
Schriftliche Beantragung: Sie können Ihren Antrag auch schriftlich, beispielsweise per E-Mail, an Ihre zuständige Wahldienststelle senden. Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Familienname
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift (Hauptwohnung)
- Ggf. eine abweichende Versandanschrift, falls die Unterlagen nicht an die Wohnanschrift gesendet werden sollen.
Bitte beachten Sie, dass eine fristgerechte Zusendung der Briefwahlunterlagen nur möglich ist, wenn die vollständige Anschrift angegeben wird. Ein Versand ins Ausland ist ebenfalls möglich; hierbei sollten jedoch die längeren Postlaufzeiten berücksichtigt werden.
Wir, die CDU Hamburg, möchten Sie dabei unterstützen, Ihre Stimme unkompliziert und sicher abzugeben. Die Briefwahlunterlagen können Sie ab dem 21. Januar 2025 online, schriftlich oder persönlich bei den zuständigen Wahldienststellen beantragen. So bleibt Ihnen mehr Zeit für die Dinge, die Ihnen wichtig sind, und dennoch tragen Sie aktiv dazu bei, Hamburg und Deutschland mitzugestalten.
